Deutsches Lieferkettengesetz

 

Das Warten hat (erstmal) ein Ende...

Seit langer Zeit haben wir die Entwicklungen zu einem deutschen Lieferettengesetz beobachtet und Euch über die Petition #Fairbylaw von Lisa Jaspers sowie die Inititative Lieferkettengesetz informiert.

Vergangene Woch nun hat sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Zunächst mal: Das ist ein guter, wichtiger und ehrlich gesagt auch überfälliger Schritt. In den letzten Monaten wurde dazu viel diskutiert, aufgeschoben und vertagt - und es verdankt sich nun insbesondere Hubertus Heil und Gerd Müller, dass der Beschluss fertig gestellt wurde. 

In Kraft treten soll das Lieferkettengesetz im Frühjahr 2023 und das zunächst für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeiter*innen. Ein Jahr später wird diese Zahl dann auf 1000 Angestellte herabgesetzt. Inwieweit Unternehmen, die weniger Angestellte haben, in die Pflicht genommen werden sollen, bleibt also erst einmal völlig unklar. 

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen geben soll. Peter Altmaier hat vehement dagegen gehalten und sich damit dem Wunsch der Wirtschaftsverbände gebeugt, die hier insbesondere das Risiko sehen, dass deutsche Firmen aufgrund der verschärften Regulierungen ins Ausland abwandern könnten. Auch gilt das Lieferkettengesetz nur für direkte Zulieferer.

Kurzum: Zwischenhändler und Arbeiter*innen, die eher am Anfang der Lieferkette stehen, werden nach wie vor nicht berücksichtigt, obwohl gerade diesen oft ein rechtlicher Rahmen fehlt, der sie umfassend schützen kann. Die Fashion Changers haben es auf den Punkt gebracht "Damit bleibt es weiter NGOs überlassen für die Rechte von Textilarbeiter:innen zu kämpfen und ihnen Gehör in den Verkaufsländern zu verschaffen."

In Anbetracht dessen, womit das Gesetz angetreten war und was wir uns davon erhofft hatten, ist es also tatsächlich nicht viel mehr als ein Anfang. Am März wird das Lieferkettengesetz aber im Bundestag weiter diskutiert und - so hoffen wir - nachgebessert.